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Philosophy & Economics Bachelor

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Studierende des Philosophy & Economics-Studiengangs an der Universität Bayreuth

P&E – Bewerbung für Winter 2024/25 eröffnet!

P&E bietet einzigartige Möglichkeiten, zentrale Fragen von Gesellschaft, Wirtschaft und Politik zu studieren – in einem Studienumfeld, das Sie ermutigt, neue Ideen und Lösungsansätze zu entwickeln.

Die Zugangsvoraussetzungen für P&E sind:

  • Abitur oder ein vergleichbarer Abschluss (z.B. FOS oder BOS)
  • ausgeprägtes Interesse an den großen Gegenwartsproblemen
  • Nachdenklichkeit und Bereitschaft zur Grundlagenreflexion, insbesondere im Hinblick auf die normativen Dimensionen von ökonomischen, politischen und sozialen Institutionen

Die Vergabe von Studienplätzen bei P&E verläuft weder rein nach Abiturnote noch nach festgelegten Kontingenten. Durch das Bewerbungsverfahren versuchen wir stattdessen, ein möglichst breites Bild von Ihrer Persönlichkeit und Ihren Interessen zu erhalten. Ob der jeweilige Abschluss eine geeignete Qualifikation darstellt, wird von der Eignungskommission geprüft.

Bewerbungsprozess


Das P&E-Studium kann immer nur im Wintersemester aufgenommen werden. Die Bewerbung erfolgt online ab 01. 03. 2024 über das Bewerbungsportal CampusOnline.

  • Eine kurze Information zur Durchführung des Online-Bewerbungsprozesses finden Sie hier. Eine detailliertere Anleitung mit Screenshots finden Sie hier.
  • Als Bewerberin oder Bewerber aus anderen EU-Staaten als Deutschland konsultieren Sie bitte diese Webseite.
  • Als Bewerberin oder Bewerber aus Nicht-EU-Staaten konsultieren Sie bitte diese Webseite.
  • Die Bewerbungsfrist für das kommende Wintersemester endet am 15. Juli 2024. Wir werden in jedem Fall sicherstellen, dass sich alle Abiturien*innen des Jahrgangs 2024 fristgerecht bewerben können.
  • Wenn Sie sich beworben haben, werden Sie per E-Mail zu einem etwa halbstündigen Auswahlgespräch eingeladen, das in der Regel als Online-Gespräch via Zoom stattfindet. Der Zweck des Gesprächs ist, sich gegenseitig kennenzulernen, Ihnen P&E näher zu bringen und gemeinsam herauszufinden, ob P&E für Sie die richtige Wahl ist.
  • Alle relevanten Daten (Zeiten, Zoom-Daten, ggf. Orte) werden Ihnen rechtzeitig mitgeteilt.
  • In den Gesprächen unterhalten sich jeweils zwei P&E-Dozent*innen mit bis zu drei Bewerber*innen.
  • Zulassungen werden zeitnah ausgesprochen.

Sollten Sie allgemeine Fragen zum Ablauf des Auswahlgesprächs haben, können Sie sich gerne an unsere studentische Administratorin Jana Hindelang (pe-studadmin@uni-bayreuth.de) wenden.

Hinweis: Bitte installieren Sie die „Zoom“-Software auf Ihrem Computer und machen sich ein wenig mit dem Programm vertraut. Sie benötigen nur das Programm und müssen keinen eigenen account einrichten, um an der Videokonferenz teilnehmen zu können. Wenn Sie nur über eine unzuverlässige Internet-Verbindung verfügen, ist auch eine telefonische Teilnahme am Auswahlgespräch möglich.

Die jeweils aktuellen Daten zu Einschreibungsfristen und Vorlesungsbeginn finden Sie hier. Diese Daten betreffen das Studium an der Uni Bayreuth insgesamt. P&E-spezifischere Informationen finden Sie hier.

Bewerbungsvorgang + Auswahlverfahren


Bewerbungsvorgang

Wann kann ich mich bewerben?Einklappen

Bewerber*innen können sich bis zum 15. Juli 2024 (Ausschlussfrist) bewerben. Das Studium kann nur zum Wintersemester begonnen werden. Sie finden die Satzung des Eignungsfeststellungsverfahrens BA P&E hier.

Wo und wie bewerbe ich mich?Einklappen

Die Anträge auf Zulassung zum Eignungsfeststellungsverfahren müssen auf dem P&E-Bewerbungsportal online spätestens am 15. Juli 2024 bzw. dem ggf. aktualisierten Termin für die Zulassung zum nächstfolgenden Wintersemester hochgeladen werden (Ausschlussfrist).
Wenn Sie zu dem von uns vorgeschlagenen Termin für das Auswahlgespräch aus zwingenden Gründen verhindert sind, teilen Sie das bitte unverzüglich telefonisch Frau Monika Schecklmann mit (0921-554166).


Bewerbung für ein höheres Semester
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Ich will mich für ein höheres Semester bewerben. Wie gehe ich vor? Auf dem gleichen Weg wie bei einer Bewerbung für das erste Semester, und zwar mit den gleichen Unterlagen, denn auch Sie müssen das Eignungsfeststellungsverfahren durchlaufen. Wir erkennen dabei alle andernorts erbrachten Studienleistungen an, die sich auf die Anforderungen unseres Curriculums abbilden lassen.

Studiengangswechsel zu P&E
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Ich habe bisher Philosophie/Ökonomie (oder ein anderes Fach) studiert und möchte nun Philosophy & Economics studieren. An wen richte ich meine Bewerbung? Hier gilt die gleiche Antwort wie für die letzte Frage - auch Sie müssen das Eignungsfeststellungsverfahren durchlaufen. Dabei gilt: Studiengangswechsel sind kein Beinbruch. Sie können sehr sinnvoll sein. Auch hier erkennen wir alle andernorts erbrachten Studienleistungen an, die sich auf die Anforderungen unseres Curriculums abbilden lassen..

Auswahlverfahren

Warum ein Eignungsfeststellungsverfahren?
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Das Eignungsfeststellungsverfahren ist eine Möglichkeit für Bewerber*innen und Dozierende, sich besser kennenzulernen, bevor Sie die wichtige Entscheidung zum Studium bei uns treffen. Wir möchten vor allem sicherstellen, dass P&E das Richtige für Sie ist — dass die Fragen, die Sie umtreiben, Fragen sind, denen Sie im P&E-Studium auf den Grund gehen können; und dass die Methoden und Ansätze, die im P&E-Studium vermittelt werden, Ihnen liegen und zusagen.

Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?
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Der Studiengang Philosophy & Economics setzt keine Genialität voraus. Gleichwohl, er ist für Studierende gedacht und gemacht, die ihr Studium mit besonderer Leidenschaft, Motivation und Interesse an der Sache selbst verfolgen. Erforderlich sind:

  • ein ausgeprägtes Interesse an den großen Gegenwartsproblemen, und dies im Verbund mit einer Offenheit, unterschiedliche Sichtweisen auf diese Probleme genau unter die Lupe zu nehmen
  • eine bestimmte Art von Nachdenklichkeit, eine Bereitschaft zur Grundlagenreflexion, und zwar insbesondere im Hinblick auf die normativen Grundlagen von ökonomischen, politischen und sozialen Institutionen
  • Fähigkeit zum triftigen Argumentieren und Analysieren
  • ein gutes mathematisches Verständnis
  • gute Englischkenntnisse

Ihr Abiturzeugnis und das Auswahlgespräch bilden die Grundlage für unsere Einschätzung, inwieweit diese Fähigkeiten und Interessen vorhanden sind.

Wie hoch ist der NC (Numerus clausus)?
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Unser Eignungsfeststellungsverfahren ist kein Numerus clausus (NC). Ein NC ist ein kapazitätsorientiertes Zulassungsverfahren. In NC-Studiengängen wird zunächst die vorhandene Ausbildungskapazität nach einer Formel berechnet. Die sich danach ergebende Zahl von Studienplätzen wird dann in einem Verfahren vergeben, in dem Abiturnoten eine sehr wichtige Rolle spielen. Werden Studienplätze von den in der ersten Vergaberunde Zugelassenen nicht angenommen, dann gibt es ein Nachrückverfahren, in dem man auch mit schlechteren Abitursnoten zum Zuge kommt. Sind dann immer noch Plätze frei, geht es auch mit noch schlechteren Noten usw. usw. In so manchen Studiengang, der mit seinem hohen NC sehr gute Abiturient*innen anzuziehen sucht, kommt man faktisch mit einem deutlich schlechteren Abitur hinein.

Unser Eignungsfeststellungsverfahren arbeitet nach einem ganz anderen Prinzip: Wir stellen ausschließlich auf die Eignung ab und lassen prinzipiell alle Bewerber*innen zu, die wir für geeignet halten. Ein NC ist kapazitätsorientiert, unser Verfahren ist hingegen eignungsorientiert. Es stimmt, mit unserem Eignungsfeststellungsverfahren riskieren wir Kapazitätsprobleme. Aber wann immer wir in Kapazitätsprobleme geraten sind, wurden unsere Kapazitäten von der Universität relativ kurzfristig aufgestockt.

Auch in unserem Eignungsfeststellungsverfahren spielen die Abiturnoten eine wesentliche Rolle. Es zählt aber auch Anderes. Ein Nachrückverfahren gibt es in unserem Eignungsfeststellungsverfahren nicht.

Wie ist der Ablauf des Eignungsfeststellungsverfahrens?
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In die Entscheidung über die Eignung gehen folgende Kriterien ein:

  • die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung,
  • die Durchschnittsnote in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik (hatten Sie in der Qualifikationsphase keinen Englischunterricht, sondern Unterricht in einer anderen Fremdsprache, so werden die Noten dieser anderen Fremdsprache berücksichtigt; hatten Sie mehrere andere Fremdsprachen, dann werden die Noten derjenigen Fremdsprache herangezogen, die Sie am besten stellen),
  • das Auswahlgespräch.

Die Entscheidung über die Eignung wird dann nach folgenden Kriterien getroffen:

  • die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung wird fünffach gewichtet;
  • die Durchschnittsnote in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik wird einfach gewichtet,
  • die Note für das Auswahlgespräch wird dreifach gewichtet.

Aus der Summe der fünffach gewichteten Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, der einfach gewichteten Durchschnittsnote in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik und der dreifach gewichteten Bewertung des Auswahlgesprächs wird ein nicht gerundeter, auf eine Dezimalstelle berechneter Punktwert gebildet. Bewerberinnen und Bewerber, die 24,0 Punkte und weniger erreicht haben, sind für das P&E-Studium geeignet. Bewerberinnen und Bewerbern, die mehr als 24,0 Punkte erreicht haben, wird die Eignung für den Studiengang nicht zuerkannt.

Das hier nur in Kürze dargestellte Verfahren ist nach einem mathematischen Schlüssel geregelt und soll Fairness und Vergleichbarkeit aller Bewerbungen garantieren. Wer sich für Details interessiert, kann hier das Verfahren ganz genau nachlesen.

Wie sieht das Auswahlgespräch aus?Einklappen

In dem Auswahlgespräch wird ermittelt, ob Sie über die für ein erfolgreiches Studium von P&E erforderlichen Interessen und Grundkompetenzen für die Analyse und Bewertung der einschlägigen Problembereiche verfügen. Es wird nicht erwartet, dass Sie diese schon perfektioniert haben — dafür kommen Sie ja zu uns. Sie werden zu gesellschaftlichen Fragen im nationalen und internationalen Kontext (z. B. Entwicklung und Wachstum, Globalisierung und Politik, Umwelt und Klimawandel, Verteilungsgerechtigkeit und Migration) befragt. Dabei kommt es nicht darauf an, dass Sie zu allen Problemen dieser Welt patentreife Lösungen parat haben. Es geht eher darum, ein aktives und auf Argumentation setzendes Interesse an diesen Fragen zu zeigen.

Das Gespräch dauert etwa 30 Minuten, ist nicht öffentlich und kann als Einzel- oder als Gruppengespräch (mit maximal fünf Teilnehmern) geführt werden. Das Gespräch wird nach einer Notenskala von 1 bis 5 (1 = sehr gut, 2 = gut, 3 = befriedigend, 4 = ausreichend, 5 = nicht ausreichend) bewertet.

Was passiert nach dem Gespräch?Einklappen
Nach den Auswahlgesprächen wird die Entscheidung über Ihre Eignung sobald wie möglich getroffen und Ihnen dann unverzüglich mitgeteilt.
Muss ich P oder E als Fach in der Schule gehabt haben?
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Nein. Vermutlich hatte die Mehrheit unserer Studierenden in der Schule weder das Fach „Philosophie“ noch das Fach „Wirtschaftswissenschaft“. Natürlich ist es ein Vorteil, diese Fächer gehabt zu haben. Aber der Nachteil, diese Fächer nicht gehabt zu haben, kann rasch wieder wettgemacht werden. Vorkenntnisse sind nützlich, aber ein „Kaltstart“ verhindert kein erfolgreiches Studium!

Ich wurde bei P&E angenommen — Was jetzt?
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Erst einmal: Herzlichen Glückwunsch! Wenn Sie eine Zulassung erhalten haben, ist es aus rechtlich-administrativen Gründen erforderlich, dass Sie bei der Einschreibung eine beglaubigte Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung vorlegen. Alle weiteren Informationen rund um das Thema Immatrikulation finden Sie hier: Studierendenkanzlei Uni Bayreuth.

Eine Zulassung können Sie auch erst später nutzen. Haben Sie sich z.B. erfolgreich für das Wintersemester 2022/23 beworben, können Sie sich problemlos auch erst zum Wintersemester 2024/25 einschreiben.

In den ersten Wochen des Semesters findet eine Reihe von formellen und informellen Veranstaltungen statt, die Ihnen die Uni Bayreuth, den Studiengang, Ihre Kommiliton*innen und die Bayreuther Kneipen nahe bringen wird. Zudem wird von P&E-Studierenden regelmäßig ein Erstsemester-Wochenende organisiert, auf dem Sie viele Kontakte zu Ihrem und höheren Semestern knüpfen können.


Verantwortlich für die Redaktion: Dr. Uwe Czaniera

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